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Führen Sie Kappungen bzw. radikale Rückschnitte durch?
Baumkappungen gehören nicht zu den fachgerechten Maßnahmen der modernen Baumpflege. Bei einer Kappung werden große Teile der Krone ohne Rücksicht auf die natürliche Kronenstruktur entfernt. Dadurch entstehen sehr große Schnittwunden, die der Baum meist nicht vollständig abschotten kann. Krankheitserreger und holzzersetzende Pilze haben dadurch leichtes Spiel und können das Holz nachhaltig schädigen.
Als Reaktion auf den plötzlichen Verlust der Krone bildet der Baum zahlreiche sogenannte Not- oder Wassertriebe. Diese wachsen zwar schnell, sind jedoch nur oberflächlich im Holz verankert und brechen nach einigen Jahren deutlich leichter aus als natürlich gewachsene Äste. Gleichzeitig verbraucht der Baum erhebliche Energiereserven, um den Kronenverlust auszugleichen. Die Folge sind häufig Vitalitätsverluste, ein höherer Pflegeaufwand und langfristig eine verkürzte Lebenserwartung. Durch den Eingriff in das natürliche Gleichgewicht zwischen Blattmasse und Wurzelsystem können zudem Wurzelbereiche absterben, was sich negativ auf die Standsicherheit des Baumes auswirken kann.
Kappungen sind daher nicht geeignet, um:
- das „lästige“ Laub zu reduzieren,
- Bäume sicherer zu machen.
Als Fachbetrieb führen wir daher in der Regel keine Baumkappungen durch. Stattdessen suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach einer fachgerechten Alternative, die sowohl den Bedürfnissen des Baumes als auch Ihren Wünschen gerecht wird.
Ist ein Baum in der Vergangenheit bereits gekappt worden, führen wir auf Ihren ausdrücklichen Wunsch unter Umständen eine erneute Kappung durch. Sofern die bisherigen Schäden noch nicht zu weit fortgeschritten sind, empfehlen wir jedoch, den Baum durch einen fachgerechten Pflegeschnitt schrittweise wieder an seinen natürlichen Kronenaufbau heranzuführen. Dabei werden die Neuaustriebe gezielt reduziert und die verbleibenden Triebe gegebenenfalls eingekürzt.
Wurde ein Baum in der Vergangenheit mehrfach oder sehr stark gekappt, kann eine Fällung in Einzelfällen die sinnvollere Lösung sein. Auf Wunsch beraten wir Sie gerne zu einer geeigneten Ersatzpflanzung, beispielsweise mit einem Strauch oder einer genetisch kleinwüchsigen Baumart.
Wie viel kostet eine Baumfällung?
Kosten für Baumfällungen sind sehr individuell. Sie fangen für einen Einzelbaum bei ein paar Hundert Euro und können bei Extremsituationen bis zu 10000€ erreichen.
Die wichtigsten Faktoren sind neben der Baumgröße vor allem die Platzverhältnisse unter dem Baum und der Entsorgungsweg. Aber auch Baumart, Kronenaufbau, Schrägstand beeinflussen den Preis.
Wir beurteilen daher jeden Baum individuell um Ihnen das beste Angebot unterbreiten zu können. Dabei arbeiten wir grundsätzlich mit Pauschalpreisen um für Sie so transparent und planbar wie möglich zu sein.
Kontaktieren Sie uns um sofort ein Angebot zu bekommen. Wenn Sie uns einige Bilder (sowie Baumumfang, Adresse, Kontaktdaten) zukommen lassen, kriegen Sie meistens innerhalb eines Tages ein Angebot zugeschickt. Ist der Baum größer und die Situation komplizierter kommen wir auch gerne für ein persönliche Angebotserstellung vorbei.
Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Pflegeschnitt?
In der Regel in der Vegetationszeit, wenn der Baum die frischen Schnittwunden am besten abschotten kann.
Wann kann man Bäume fällen?
Viele kennen das generelle Fällverbot zwischen März und September. Tatsächlich betrifft dieses Verbot aber nur sehr wenige Bäume. Im Wald und auf „gärtnerisch genutzten Grundflächen“ darf man grundsätzlich ganzjährig Bäume schneiden und fällen (§39 Bundesnaturschutzgesetz). Zu den Flächen zählen u.a. private Zier- und Nutzgärten, Kleingartenanlagen, Parks etc. Vereinfacht gesagt dürfen also nur Straßenbäume und Bäume in der freien Landschaft nur im Winter gefällt werden.
Unabhängig davon muss jedoch ganzjährig der Artenschutz beachtet werden. In der Vegetationsperiode sind es vor allem es aktive Vogelnester die eine Fällung verhinden. Falls möglich bietet es sich also immer an Fällungen im Winter einzuplanen. Ist dies nicht möglich können wir als Sachkundige feststellen ob eine Fällung aus Artenschutzsicht momentan rechtlich möglich ist.
Brauche ich eine Fällgenehmigung?
Das kommt sehr auf den Baum drauf an und wo er steht. Eine Fällgenehmigung kann aus Gründen des Artenschutzes von nöten sein, oder weil der Baum ein Naturdenkmal ist. Meistens brauch man eine Genehmigung jedoch wegen einer Baumschutzsatzung ab einem gewissen Stammumfang, die kommunal geregelt ist. So gibt es in Stuttgart zum Beispiel eine Baumschutzsatzung, in Esslingen nicht.
Wir können Ihnen helfen herauszufinden ob Sie eine Genehmigung brauchen oder nicht und diese auf Wunsch auch einholen.

