Ihr zuverlässiger Partner für Ihre Bäume.
Wir MACHEN alles möglich!

Baumfällung

  • Wir bewältigen jede Herausforderung: Unsere Experten sind spezialisiert auf das Fällen unter erschwerten Bedingungen. Meistens nutzen wir Seilklettertechniken, die uns ermöglichen Baumstücke kontrolliert abzulassen. Dadurch können wir Bäume präzise fällen, auch in beengten oder schwer zugänglichen Bereichen. Falls es die Umstände fordern ziehen wir auch ein Hubarbeitsbühne oder einen Kran zur Unterstützung hinzu. Im Extremfall können wir auch eine Helikopterfällung organisieren.
  • Sicherheit an erster Stelle: Bei der Baumfällung ist Sicherheit oberstes Gebot. Unsere zertifizierten Mitarbeiter folgen strikten Sicherheitsprotokollen, um Unfälle zu verhindern und Schäden an der Umgebung zu verhindern.
  • Entsorgung: Wir können uns ebenfalls um die komplette Entsorgung des Baumes kümmern. Falls gewünscht entfernen wir ebenfalls den Baumstumpf.
  • Notfälle: In Notfällen, wie Sturmschäden oder Gefahren durch instabile Bäume, sind wir rund um die Uhr einsatzbereit, um schnelle Lösungen zu bieten und Folgeschäden zu minimieren.
  • Grundstücksrodung: Muss aufgrund eines Bauvorhabens eine Grünfläche mit Baumbestand weichen, können Sie auf uns zählen. Vom reinen Fällen bis zum kompletten Abtransport können wir Ihnen ein individuelles Angebot machen. Mehr erfahren Sie hier.

Wie wir bei Fällungen vorgehen

Unser Ziel ist es, die Fällung von Bäumen so reibungslos und stressfrei wie möglich für Sie zu gestalten. Wir nehmen uns die Zeit, um die Situation sorgfältig zu bewerten und den besten Ansatz für Ihre individuellen Anforderungen zu planen.

Egal, ob es sich um das Entfernen eines kranken Baumes handelt, Platz für Bauprojekte geschaffen werden muss oder aus anderen Gründen eine Baumfällung erforderlich ist, MACHER Baumservice steht Ihnen zur Verfügung.

Auch wenn sich eine Fällung aus Naturschutzgründen immer in den Wintermonaten anbietet, können wir Ihren Baum, unter Einhaltung des Bundesnaturschutzgesetztes, auch ganzjährig fällen! Diese Regelung gilt solang der Baum auf einer gärtnerisch genutzten Grundflächen steht. Fällt Ihr Baum unter eine kommunale Baumschutzsatzung übernehmen wir ggf. auch gerne die Beantragung einer Fällgenehmigung.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Baumfällungsdienstleistungen zu erfahren oder einen Termin für eine kostenlose Bewertung und Beratung zu vereinbaren.